Weitere Entscheidung unten: AG Bünde, 18.03.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88   

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BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88 (https://dejure.org/1990,939)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1990 - 6 C 54.88 (https://dejure.org/1990,939)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 6 C 54.88 (https://dejure.org/1990,939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; SG § 20a Abs. 2
    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit gemäß § 20a Abs. 2 SG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rüstungsindustrie - Vorgesetzter - Dienststelle - Möglichkeit der Einflußnahme - Tätigkeitsverbot - Soldaten im Ruhestand - Ruhestandstätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 430
  • DVBl 1990, 653
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
    War ein Soldat im Ruhestand, der für ein Unternehmen der Rüstungsindustrie tätig werden will, vor seinem Ausscheiden Dienst- oder Fachvorgesetzter in einer Dienststelle, durch deren Tätigkeit die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens berührt wurden, so ist für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit gemäß § 20a Abs. 2 SG maßgebend, ob für ihn die konkrete Möglichkeit der Einflußnahme auf Entscheidungen in Angelegenheiten von nicht unerheblicher Bedeutung gegeben war (Anschluß an Urteil vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 -).

    Wie in dem Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - im einzelnen und mit weiteren Nachweisen ausgeführt ist, wird durch diese Bestimmung die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ) nicht berührt, da in den Fällen der vorliegenden Art. nicht in "besondere", "eigenständige" bzw. "selbständige" Berufe eingegriffen wird.

    Ob ein Anschein der genannten Art. gegeben ist, ist aus der Sicht eines sachlich denkenden Bürgers zu beurteilen (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 -, a.a.O.).

    Inwieweit das Ministerium in diesen Fällen die sich aus den dargelegten objektiven Kriterien ergebenden Maßstäbe verletzt hat, kann dahinstehen, denn wären diese Entscheidungen rechtswidrig, könnte der Kläger keine Gleichbehandlung im Unrecht verlangen (vgl. hierzu auch Urteil vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 -).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
    Bei der Bewertung müssen vielmehr die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles herangezogen werden (vgl. insoweit auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht: Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 -, BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 -, BVerwGE 67, 287 ).

    Ob ein Anschein der genannten Art. gegeben ist, ist aus der Sicht eines sachlich denkenden Bürgers zu beurteilen (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
    Wie der Senat in dieser Entscheidung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 291, 312; 65, 116, 125 f.; 68, 272, 282) dargelegt hat, ist allerdings an die Erforderlichkeit und die Zumutbarkeit, die weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit des gesetzlichen Eingriffs sind, ein eher strenger Maßstab anzulegen, insbesondere deshalb, weil die Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten gerade bei Berufssoldaten im Ruhestand typischerweise erhebliches Gewicht hat.
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
    Wie der Senat in dieser Entscheidung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 291, 312; 65, 116, 125 f.; 68, 272, 282) dargelegt hat, ist allerdings an die Erforderlichkeit und die Zumutbarkeit, die weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit des gesetzlichen Eingriffs sind, ein eher strenger Maßstab anzulegen, insbesondere deshalb, weil die Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten gerade bei Berufssoldaten im Ruhestand typischerweise erhebliches Gewicht hat.
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
    Wie der Senat in dieser Entscheidung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 291, 312; 65, 116, 125 f.; 68, 272, 282) dargelegt hat, ist allerdings an die Erforderlichkeit und die Zumutbarkeit, die weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit des gesetzlichen Eingriffs sind, ein eher strenger Maßstab anzulegen, insbesondere deshalb, weil die Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten gerade bei Berufssoldaten im Ruhestand typischerweise erhebliches Gewicht hat.
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82

    Arbeitsrichter dürfen auch im eigenen Bezirk bei Streit im Betrieb vermitteln

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
    Bei der Bewertung müssen vielmehr die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles herangezogen werden (vgl. insoweit auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht: Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 -, BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 -, BVerwGE 67, 287 ).
  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Ergänzend wird bemerkt: Es ist anerkannt und bedarf keiner erneuten Bestätigung, daß eine bauordnungsrechtliche Beseitigungsanordnung von dem Adressaten nicht allein mit dem Argument abgewehrt werden kann, die Behörde schreite gegen Baurechtsverstöße in vergleichbaren anderen Fällen nicht ein; denn Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 2 und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 [BVerwG 26.02.1993 - 8 C 20/92]).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Denn Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht (vgl. BVerwGE 45, 197 (199) [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] und Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 1 S. 12 und vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 2 S. 19; Beschluß vom 2. März 1989 - BVerwG 1 B 164.88 - Buchholz 431.1 Nr. 11 S. 2).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Die Vorschrift, die insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwGE 84, 194 [197 ff.]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - [Buchholz 236.1 § 20 a Nr. 2]), schützt in erster Linie die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften.

    Was die Integrität der Dienstleistung angeht, so ist damit sowohl die frühere Tätigkeit desjenigen angesprochen, der sich nunmehr im Ruhestand befindet, als auch diejenige der gegenwärtig aktiven Soldaten, die sich in ihrer Amtsausübung nicht durch spätere "Karriereaussichten" beeinflussen lassen sollen (BVerwGE 84, 194 [195 f.]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990 a.a.O.; BVerwGE 91, 57 f.).

    Eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen kommt nicht nur dann in Betracht, wenn die beabsichtigte Erwerbstätigkeit durch denjenigen finanziert werden soll, mit dessen Interessen der Soldat in seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nicht unerheblich befaßt war (so in den bislang vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen; vgl. BVerwGE 84, 194; Urteil vom 14. Februar 1990 a.a.O.; BVerwGE 91, 57).

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   AG Bünde, 18.03.1988 - 6 C 54/88   

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